Das Wohnungseigentumsrecht wird oft als Mietrecht für Wohnungseigentümer verstanden. Selbst die Anwaltschaft und die Rechtsprechung behandeln beide Rechtsgebiete gemeinsam. Tatsächlich geht es beim Wohnungseigentumsrecht nicht um das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern, sondern vielmehr zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft, den Wohnungseigentümern und der Hausverwaltung.
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