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Wohnungseigentumrecht - Leistungen


Das Wohnungseigentumsrecht wird oft als Mietrecht für Wohnungseigentümer verstanden. Selbst die Anwaltschaft und die Rechtsprechung behandeln beide Rechtsgebiete gemeinsam. Tatsächlich geht es beim Wohnungseigentumsrecht nicht um das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern, sondern vielmehr zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft, den Wohnungseigentümern und der Hausverwaltung.

Wir beraten und vertreten Sie beispielsweise bei folgenden Themen:

  • Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Teilungserklärung, Gemeinschafts- und Sondereigentum
  • Hausverwaltung (Bestellung und Berufung, Verwaltervertrag, Rechte und Pflichten, Beendigung, Abbestellung und Abberufung
  • Wohnungseigentümerversammlungen (Einberufung, Durchführung, Beschlussfassung)
  • Anfechtung von Beschlüssen
  • Wirtschaftsplan und Jahresrechnung
  • Wohngeld, Rücklagen und Sonderumlagen
Kontakt

solegis Rechtsanwälte
Baseler Straße 35-37
60329 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 / 46 09 68 89 - 0
Telefax: +49 69 / 46 09 68 89 - 50

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