Das Arbeitsrecht ist schon deshalb eine schwierige Rechtsmaterie, weil es kein einheitliches Arbeitsgesetz gibt, sondern an unterschiedlichen Stellen kodifiziert ist. Hinzu kommt, dass das Europarecht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gerade im Arbeitsrecht immer mehr an Bedeutung gewinnen.
Nicht aus dem Blick verlieren sollte man dabei die Schnittstellen zum Sozialrecht. Denn eine Entscheidung kann aus arbeitsrechtlicher Sicht sinnvoll sein, aber weitreichende sozialrechtliche Folgen haben. So kann selbst die Kündigung eines erkrankten Mitarbeiters in der Probezeit angesichts des gesetzlich stattfindenden Forderungsübergangs für den Arbeitgeber zu ungewollten Folgekosten führen.
Auch die Frage nach der Abgrenzung der freien Mitarbeiterschaft zur Beschäftigung kann wegen der beitragsrechtlichen Folgen nur unter Beachtung der sozialgerichtlichen Rechtsprechung beantwortet werden.
Arbeitsrechtsmandate können daher oftmals ohne fundierte Kenntnisse im Sozial(versicherungs)recht kaum sachgerecht bearbeitet werden. Aus diesem Grund haben wir uns auf diese Schnittstellenprobleme fokussiert. Hierzu gehören beispielsweise:
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