Mit der Begründung eines Mietverhältnisses über Wohnraum oder Gewerbeflächen geht man ein dauerhaftes Rechtsverhältnis ein. Im Laufe der Zeit ändern sich allerdings sowohl die wirtschaftlichen als auch die persönlichen Verhältnisse der Betroffenen. Gleichzeitig ändert sich mit der Zeit auch der Zustand der Räumlichkeiten. Daraus entstehen regelmäßig Rechtsfragen und Auseinandersetzungen zwischen den Parteien.
Der Umgang mit solchen rechtlichen Fragen wird überdies durch den ständigen Wandel der Gesetzgebung und der Rechtsprechung nicht einfacher. Besonders in Ballungsräumen führt die Knappheit von Wohnraum und die laufende Erhöhung der Kosten des Unterhalts und der Miete zu angespannteren Verhältnissen. Besonders im Wohnraummietrecht sind besondere Kenntnisse des Sozialrechts nicht nur hilfreich, sondern oft erforderlich. Letztlich ist immer wieder zu betrachten, dass Mietrecht Einzelfallentscheidungen fordert.
Ich begleite Sie von Beginn eines Mietverhältnisses an bis zu dessen Abwicklung. Die Erfahrung der letzten Jahre lehrt mich, dass meine Mandantinnen und Mandanten durch meine Beratung und Vertretung sowohl von Mietern als auch von Vermietern profitieren. Denn dadurch bin ich in der Lage, die jeweils andere Seite zu verstehen, ihr Vorgehen vorherzusehen und so Ihre Interessen am effizientesten zu vertreten. Hierbei biete ich meine Leistungen unter anderem in nachfolgenden Situationen an:
solegis Anwaltskanzlei
Baseler Straße 35-37
60329 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 / 46 09 68 89 - 0
Telefax: +49 69 / 46 09 68 89 - 50
kanzlei@solegis.de
www.solegis.de